Kennzeichenübersicht / KFZ-Kennzeichen
EU-Kennzeichen
Das meist verbreitete Kennzeichen in Deutschland. Die Standardlänge beträgt 520 x 110 mm. Die Größe des Kennzeichens hängt vor allem davon ab, wie viele
Buchstaben z. B. Stadt bzw. Landkreis vorweisen sowie die Buchstaben- und Zahlenkombination im Anschluss.
Stadt bzw. Landkreis: 1 - 3 Buchstaben
Buchstabenkombination: 1 - 2 Buchstaben
Zahlenkombination: 1 - 4 Zahlen
Gesamtanzahl: maximal 8 Zeichen
Kurzzeit-Kennzeichen
Das Autokennzeichen kann für nicht zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, um z. B. Probe, Überführungs- oder Prüfungsfahrten unternehmen zu können. Die
Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens ist auf maximal 5 Tage begrenzt. Der letzte gültige Tag wird im gelben Bereich eingeprägt (TT - MM - JJ). Im Beispiel ist
dies der 20. November 2009.
Oldtimer-Kennzeichen
Das Kennzeichen kann an Fahrzeugen angebracht werden, die nachweislich älter als 30 Jahre sind. Das "H" am Ende des Kennzeichen steht für "Historisch".
Da die Oldtimer in der Regel nur zu speziellen Anlässen und bei schönen Wetter im Strassenverkehr zu sehen sind, wird bei der Erhebung der Kfz-Steuer ein sehr
günstiger Beitrag errechnet.
Saisonkennzeichen Standard
Das Saisonkennzeichen hat auf der rechten Seite zur Erkennung zwei Zahlen stehen, die durch einen Mittelstrich getrennt sind. Die obere Zahl gibt den ersten
Monat und die untere Zahl den letzten Monat im Jahr an, in dem das Kraftfahrzeug im Strassenverkehr genutzt werden kann. In der Regel werden Saisonkennzeichen
gerne an Motorrädern, Cabrios, Wohnmobilen usw. angebracht, die nicht ganzjährig genutzt werden.
Saisonkennzeichen Kompakt
Überführungskennzeichen
Das "rote" Kennzeichen wird heute nur noch an Händler vergeben, die z. B. Kraftfahrzeuge wegen Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten im Strassenverkehr
bewegen müssen.
Zoll-Kennzeichen Standard
Mit dem Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen können Kraftfahrzeuge bzw. Fahrzeuge in das jeweilige Bestimmungsland gefahren werden. Der letzte gültige Tag für den
Versicherungsschutz in Deutschland wird im roten Bereich eingeprägt (TT - MM - JJ). Im Beispiel ist dies der 01. März 2004.
Zoll-Kennzeichen Kompakt
Grünes Kennzeichen
Grüne Kennzeichen erhalten Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Die Kraftfahrzeughalter mit grünen Kennzeichen sind oft im
kommunalen, sozialen bzw. gemeinnützigen und landwirtschaftlichen Bereich zu finden.
Motorradkennzeichen (neu - seit April 2011)
Das Motorradkennzeichen ist zweizeilig. Die Größe bzw. Breite des Kennzeichens hängt vor allem davon ab, wie viele Buchstaben z. B. Stadt bzw. Landkreis
vorweisen sowie die Buchstaben- und Zahlenkombination im Anschluss. (Standardgröße ist 180mm x 200mm)
Motorradkennzeichen (alt)
Das Motorradkennzeichen ist zweizeilig. Die Größe bzw. Breite des Kennzeichens hängt vor allem davon ab, wie viele Buchstaben z. B. Stadt bzw. Landkreis
vorweisen sowie die Buchstaben- und Zahlenkombination im Anschluss.
Moped-, Leichtkraftrad- und Traktorkennzeichen
Das Kennzeichen ist deutlich kleiner mit einer zweizeiligen Schrift. In der Regel ist die Farbe der Buchstaben und Zahlenkombination schwarz. Da es jedoch
im landwirtschaftlichen Bereich zur Anwendung kommt (siehe grünes Kennzeichen) werden dort häufig Kennzeichen in grüner Farbe verwendet.
!!! Standardanordnung der Plaketten !!!
Bitte beachten Sie, dass bis zu 4 Zeichen in der unteren Zeile, die Kennzeichen so geprägt werden, dass die Plaketten rechts untereinander angebracht werden müssen!
Ab 5 Zeichen unten, können die Plaketten dann nur rechts waagrecht neben dem Landkreiszeichen angebracht werden.
Bei plakettenfreien Folgekennzeichen für landwirtschaftliche Anhänger können wir auch alles gesamt mittig zum Schild prägen. Somit ist der Abstand links und rechts zum Schilderrand gleich!
Falls Änderungen oder Folgekennzeichen gewünscht sind, bitte uns übers Kontaktformular oder per eMail/Telefon informieren.
Spätere Reklamationen werden von uns nicht anerkannt.
Bitte beachten: Kennzeichenprofis.de übernimmt keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten Angaben.
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